Rechtliches

Der Dipl. Lebensberater ist Experte mit fundierter Ausbildung nach neuestem psychologischem  Standard mit Diplomabschluss (reglementiertes Gewerbe seit 2002, §119 GewO  1994) und sind vom Gesetz zur Verschwiegenheit, Fortbildung und Supervision verpflichtet. (§119 GewO).